Vertragsbedingungen, Gebühren, Literatur

1. Dauer des Semesters

Das Wintersemester beginnt in den betriebswirtschaftlichen Studiengängen Anfang Oktober und dauert bis Ende Februar. Das Sommersemester beginnt Anfang April und endet Mitte Juli. Veranstaltungsfrei sind die Monate März, August und September.

Im Studiengang "Soziale Arbeit" beginnen die Veranstaltungen nach den niedersächsischen Schulsommerferien. Veranstaltungsfrei sind die niedersächsischen Sommer-, Herbst, Weihnachts- und Osterferien.

2. Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungen der VWA Göttingen finden in der Regel zweimal wöchentlich von 18:15 bis 21:30 Uhr statt. Die Veranstaltungen des Studiengangs "Business Administration" finden zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 17:15 Uhr und freitags von 08:00 bis 17:15 Uhr statt.

Im Studiengang "Soziale Arbeit" finden die Veranstaltungen am ersten Veranstaltungstag i. d. R.  in der Zeit von 10:45 bis 18:00 Uhr und am zweiten Veranstaltungstag von 09:00 bis 16:15 Uhr statt.

3. Veranstaltungsort

Die Präsenzveranstaltungen finden in den Räumen der Akademie im Königsstieg 94 und im Tuchmacherweg 8 statt. 

4. Anmeldung

Bei der Einschreibung sind das Anmeldeformular und das SEPA-Lastschriftmandat vollständig auszufüllen. Ein Exemplar des Schul- und Berufsabschlusszeugnis ist in Kopie beizufügen. Die Anmeldungen für die weiteren Semester erfolgen durch Einzahlung der Semestergebühren. Damit ist die Einschreibung für das jeweilige Semester vollzogen. Änderungen der persönlichen Daten bitten wir, der Geschäftsstelle umgehend schriftlich bekannt zu geben.

5. Studiengebühren

Die Gebühren werden vor Beginn des Semesters von der Akademie per SEPA-Lastschrift eingezogen oder von den kooperierenden Betrieben nach Rechnungsstellung überwiesen. Im Wintersemester werden die Gebühren am 15.10. und im Sommersemester am 15.04. jeden Jahres eingezogen.
Gebühren werden nicht zurückgezahlt. Nachfolgend sehen Sie den Auszug aus der Gebührenordnung (gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2018/19).

PositionBetrag in Euro

Einmalige Anmeldegebühr im ersten Semester

25,-

Studiengebühr pro Semester im Studiengang

 
  • Betriebswirt/in (VWA)

650,-
  • Gesundheits-Betriebswirt/in (VWA) im sechssemestrigen Studium

775,-
  • Gesundheits-Betriebswirt/in (VWA) im Aufbaustudiengang

875,-

  • Gesundheits-Ökonom/in (VWA)

965,-

  • Bachelor of Business Administration

2.280,-

  • Bachelor of Health Care Management

2.280,-

  • Bachelor Soziale Arbeit

2.280,-

  • Wirtschaftsenglisch

325,-

Gasthörer (pro Doppelstunde)

10,-

Verwaltungsgebühr für Studierende, die per Überweisung zahlen 
(pro Überweisung)

10,-

Prüfungsgebühr für die Thesis

300,-

Verwaltungsgebühr für Wiederholungssemester

50,-

Studienbescheinigung für ein Semester

5,-

Studienbescheinigung für sechs Semester

25,-

Rücklastgebühr für nicht eingelöste SEPA-Lastschrift

3,-

Mahngebühr

3,-

 6. Immatrikulationsausweise

Die Immatrikulationsausweise werden nach Eingang der Studiengebühren zugestellt.

7. Unterbrechung, Abbruch des Studiums

Die Unterbrechung oder der Abbruch des Studiums ist der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Erstattung der Studiengebühren erfolgt nur bei Eingang der schriftlichen Meldung beim Wintersemester bis zum 15.09. bzw. beim Sommersemester bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres oder bei nachgewiesenem wichtigen Grund binnen vier Wochen nach diesen Terminen.

8. Gewährleistung

Änderungen im Hinblick auf den Studienplan, die Studienorganisation, die Studien- und Prüfungsordnung oder die ergänzenden Bestimmungen bleiben vorbehalten. Die VWA Göttingen bemüht sich, angemessene Ausgleichs- oder Übergangsregelungen zu treffen.

9. Datenschutz

Die bei der Anmeldung angegebenen und die sich während des Studiums ergebenden personenbezogenen Daten des Studierenden werden von der VWA Göttingen edv-mäßig gespeichert. Diese Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur für akademieinterne Zwecke verwendet.

10. Nebenabreden

Änderungen oder Ergänzungen des mit der VWA Göttingen geschlossenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind.

11. Vergünstigungen für Studierende

11.1  Unfallversicherung
Die Studierenden sind gesetzlich gegen Unfälle, die im Zusammenhang mit ihrem Studium stehen, versichert.
11.2  Steuerermäßigung
Die Aufwendungen für das Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie sind als Werbungskosten bei der Festsetzung der Einkommens-Steuer abzugsfähig.
11.3  Gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) in der derzeit geltenden Fassung wird zur Ablegung von Prüfungen an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien ein Sonderurlaub gewährt. Beim Hinweis auf diese Bestimmungen kann die Regelung analog auch bei den in der Wirtschaft Tätigen angewendet werden.
11.4  Parkmöglichkeiten bestehen auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz des Geisteswissenschaftlichen Zentrums an der Weender Landstraße. Im Online Campus finden Sie unter dem Eintrag "Parkplätze Göttingen" gebührenfreie Parkplätze.

12. Literatur

12.1  Universitätsbibliothek
Die Studierenden der VWA und Berufsakademie sind berechtigt, Bücher aus der Universitäts-Bibliothek Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 1, zu entleihen. Außerdem können die Studierenden den Lesesaal der Universitätsbibliothek benutzen.
12.2  Die Studierenden können die Präsenzbibliotheken im Juridicum, Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 6, und im Oeconomicum, Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 3 nutzen.
Öffnungszeiten
12.3  Stadtbibliothek
Wir verweisen auf die Möglichkeit, in der Stadtbibliothek Göttingen, Gotmarstraße, Bücher zu entleihen.
12.4  Bibliothek der Akademie
Die Literatur dieser Bibliothek können Sie unter https://vwa-goettingen.web-opac.de einsehen. Bitte nehmen Sie die Bibliotheksordnung zur Kenntnis.

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