Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

Zu den Leitlinien der Bachelorausbildung an der Berufsakademie Göttingen gehört auch, Benach­teiligungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern bzw. ihnen entgegenzuwirken. Dies kann einerseits eine Ungleichbehandlung von Frauen oder Männern im Vergleich zum anderen Geschlecht betreffen und andererseits Studierende, die auf Grund ihrer persönlichen Situation (z. B. Erziehende, Studierende mit Migrationshintergrund) in die Gefahr kommen, nicht die gleichen Chancen zu erhalten wie ihre Kommilitonen. Neben dem regulären Beratungsangebot der Dozen­ten sorgt das Sekretariat dafür, dass Personen mit besonderen Belastungen insofern unterstützt werden, als ihnen beispielsweise in größerem Umfang die Möglichkeit individueller Terminabspra­chen (z. B. für spezielle Beratungsgespräche oder separate Prüfungen) oder besonderer Fristen eingeräumt werden.

Dass ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Geschlechtergerechtigkeit gerichtet wird, zeigt sich auch darin, dass die Studierendenzahlen und die Prüfungsergebnisse geschlechts­spezifisch erfasst werden, so dass Auffälligkeiten im Hinblick auf ein Ungleichgewicht bei den Stu­dierendenzahlen oder bei Notenverteilungen zeitnah erkannt, mögliche Gründe analysiert und Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können.

In den letzten Semestern spricht eine Quote weiblicher Studierender von nahezu durchgehend 50% und eine unauffällige Verteilung der Noten auf die beiden Geschlechter dafür, dass kein aku­ter Handlungsbedarf im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit besteht. Besondere Belastun­gen bei Studierenden mit Migrationshintergrund und bei erziehenden Studierenden werden ent­sprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich.

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