Förderung von Studiengängen an der VWA und BA Göttingen

Fördermöglichkeiten

Begabtenförderung

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch keine 25 Jahre alt sind, ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der „Begabtenförderung Berufliche Bildung" möglich, wenn sie ihre Berufsausbildung mit der Note "gut (2,0)" und besser abgeschlossen haben. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

Kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) können auf Antrag einen Zuschuss von maximal EUR 2.000,- jährlich auf Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Prämiengutscheine (Änderung der Konditionen ab 2010!)

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Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung lohnt sich doppelt für Sie. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (bis zu 500,- Euro) der Gebühren vom Staat dazu. Geschenkt. Außerdem erfahren Sie genau, welche Weiterbildungsangebote zu Ihnen passen. Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 25.600,- € im Jahr versteuern. Der Antrag muss vor der Anmeldung bzw. vor der Aufnahme des Studiengangs gestellt werden. Weitere Informationen über Prämiengutscheine erhalten Sie hier.

Weiterbildungssparen

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden. Mehr erfahren Sie hier.

Steuerliche Förderung

Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung, wie Studien- und Prüfungsgebühr, Fahrtkosten, Studienliteratur etc. sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten bietet dieser Link.

 

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